Rechtslexikon: Fremdenverkehrsbeitrag prüfen
Erhält ein selbständig Tätiger oder ein Gewerbetreibender Vorteile durch erhöhten Fremdenverkehr in einer Gemeinde (Fremdübernachtungen übersteigen die Einwohnerzahl in der Regel um das siebenfache), darf durch eine gemeindliche Fremdenverkehrsbeitragssatzung als Abgabe und Einnahmequelle von den Begünstigten einen Fremdenverkehrsbeitrag erhoben werden.
Dieser steht neben dem Kurbeitrag. Grundlage der Satzung ist das Kommunalabgabengesetz, das auf zahlreiche Regelungen in der Abgabenordnung verweist. Unsere Fachanwältin für Steuerrecht Kerstin Roek prüft gerne, ob Ihr Fremdenverkehrsbeitragsbescheid rechtmäßig ist.
Lesenswertes aus der Rubrik Steuerrecht:
Steuerliche Berücksichtigung von Vertragsstrafen
1. Teil Hilfe bei der Umsatzsteuererklärung
2. Teil Hilfe bei der Umsatzsteuersonderprüfung durch das FA
3. Teil Rechtsanwalt für Steuerrecht aus Berlin
Lesenswertes aus der Rubrik Steuerberatung:
Fremdenverkehrsbeitrag für Vorteile aus Kurbetrieb
Beratung in Berlin: Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen
I Teil. Steuerberatung zum Thema Liebhaberei
II Teil. Steuerberater unterstützt
I Teil. Steuerecht Doppelte Haushaltsführung
II Teil. Steuerecht Doppelte Haushaltsführung
I Teil Anwalt Steuerberatung Pflege-Pauschbetrag
II Teil Fachanwalt Steuerberatung Pflege-Pauschbetrag
Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand:
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