Haben Sie auch eine Abmahnung der Chanel S.A.S. durch die Rechtsanwälte FPS Rechtsanwälte erhalten?
Die Chanel S.A.S ist Bereich Bekleidung, Parfum, Kosmetik tätig.
Abgemahnt werden angebliche markenrechtliche Verletzungen der Marke „Chanel“.
Uns liegen Abmahnungen der Chanel S.A.S vor. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Abmahnkosten aus einem Streitwert von EUR 150.000,00 in Höhe von EUR 2.305,40.
Rufen Sie uns an oder verwenden Sie unser Kontaktformular, damit Sie von unseren Spezialisten beraten werden können. Nach erfolgter Einschätzung Ihres Sachverhaltes bespprechen wir mit Ihnen Ihre Handlungsmöglichkeiten. Wir haben Erfahrung mit Chanel S.A.S. als Abmahner. Kurzfristige Termine bei kurzen Fristsetzungen durch die Gegenseite sind selbstverständlich bei uns.