Haben Sie auch eine Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegalen Anbietens von Filmen auf Internettauschbörsen erhalten?
Gefordert wird dieAbgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 956,00.
Auch wenn ein Fehler passiert sein sollte, wir sind erfahren im Umgang mit diesen Abmahnungen. Wir zeigen Ihnen den Weg zur Schadensbegrenzung.
Wir beraten Sie, was Ihre Pflichten gegenüber der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft sind.Wir besprechen mit Ihnen Ihre Verteidigungsstrategie. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung auch in gerichtlichen Verfahren zum Thema Filesharing und kennen sowohl die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft als auch die Kanzlei Waldorf Frommer. Vertrauen Sie uns.