Haben Sie auch eine Abmahnung der sogenannten Wettbewerbszentrale erhalten?
Uns liegen zahlreiche Abmahnungen der Wettbewerbszentrale wegen angeblicher Verstöße im Internet vor. Die Wettbewerbszentrale behauptet von sich, ein Selbstkontrollinstitut zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerbs zu sein und deren Gemeinnützigkeit ist sogar anerkannt.
Wann erfolgen Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale
Letztlich wird die Wettbewerbszentrale vor allem dann tätig, wenn sich ein Mitbewerber oder ein Verbraucher über Sie beschwert hat.
Amahnungen der Wettbewerbszentrale beziehen sich auf alles, was wettbewerbswidrig sein kann. Die uns vorliegenden Abmahnungen betreffen Online-Shops und Shops auf Ebay, die unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mangelhafte Widerrufsbelehrungen, fehlerhafte Impressum, fehlende Grundpreisangaben und Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz enthalten.
Auf dem ersten Blick erscheint eine Abmahnung über die Wettbewerbszentrale preiswert, weil die Wettbewerbszentralelediglich Auslagen geltend machen darf, die aktuell bei ca. EUR 200,00 liegen.
Trotzdem dürfen Sie sich davon nicht blenden lassen und die Unterlassungserklärung wie vorformuliert einfach unterschreiben.Ansonsten droht Ihnen auch bei einer Abmahnung von der Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe. Auch solche Fälle liegen uns vor.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung
Wir beraten Sie vollumfänglich mit Erfahrung im Umgang mit der Wettbewerbszentrale. Wir entscheiden zusammen, ob und wie eine Unterlassungserklärung abzugeben ist.
Evtl. wurden Sie auch bereits zu einem Einigungsverfahren vor den Einigungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHK) geladen. In der Regel leitet die Wettbewerbszentrale gemäß § 15 UWG ein solches Verfahren ein, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde. Auch ein derartiges Einigungsverfahren ist relativ unproblematisch, wenn Sie anwaltlich beraten sind.
Wir beraten Sie.