Rechtslexikon: Keyword-Advertising
Das Keyword-Advertising ist eine Werbeform im Internet mittels Schlüsselwörter bei Suchmaschinen wie Google und Yahoo!. Die Keywords werden hierbei vom Werbenden selbst geschaltet. Die Bezahlung erfolgt pro Klick auf die Anzeige.
Problematisch hierbei ist die Nutzung von fremden Marken / Markennamen / Markenlogos oder Unternehmens-bezeichnungen. Derzeit gilt die vorherrschende Meinung in der Rechtsprechung des BGH, dass hierbei keine Rechtsverletzung vorliegt, so lange in der Anzeige selbst die fremde Marke oder Unternehmensbezeichnung nicht auftaucht.
Lesenswertes aus der Rubrik Steuerrecht:
Steuerliche Berücksichtigung von Vertragsstrafen
1. Teil Hilfe bei der Umsatzsteuererklärung
2. Teil Hilfe bei der Umsatzsteuersonderprüfung durch das FA
3. Teil Rechtsanwalt für Steuerrecht aus Berlin
Lesenswertes aus der Rubrik Steuerberatung:
Fremdenverkehrsbeitrag für Vorteile aus Kurbetrieb
Beratung in Berlin: Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen
I Teil. Steuerberatung zum Thema Liebhaberei
II Teil. Steuerberater unterstützt
I Teil. Steuerecht Doppelte Haushaltsführung
II Teil. Steuerecht Doppelte Haushaltsführung
I Teil Anwalt Steuerberatung Pflege-Pauschbetrag
II Teil Fachanwalt Steuerberatung Pflege-Pauschbetrag
Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand:
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