Rechtsbegriff „Negative Einkünfte“ Anwalt aus Berlin hilft
Negative Einkünfte sind Verluste. Diese können innerhalb der Einkommensteuer Gewinne aus der selben Einkunftsart (horizontaler Verlustausgleich) sowie auch Gewinne aus anderen Einkunftsarten (vertikaler Verlustausgleich) ausgleichen. Können Verluste nicht mit Gewinnen ausgeglichen werden, können Sie in andere Veranlagungszeiträume übertragen werden (Verlustabzug nach § 10d Einkommensteuergesetz). Dies nennt man auch Verlustvortrag.
Lesenswertes aus der Rubrik Steuerrecht:
Steuerliche Berücksichtigung von Vertragsstrafen
1. Teil Hilfe bei der Umsatzsteuererklärung
2. Teil Hilfe bei der Umsatzsteuersonderprüfung durch das FA
3. Teil Rechtsanwalt für Steuerrecht aus Berlin
Lesenswertes aus der Rubrik Steuerberatung:
Fremdenverkehrsbeitrag für Vorteile aus Kurbetrieb
Beratung in Berlin: Gewinnerzielungsabsicht abgesprochen
I Teil. Steuerberatung zum Thema Liebhaberei
II Teil. Steuerberater unterstützt
I Teil. Steuerecht Doppelte Haushaltsführung
II Teil. Steuerecht Doppelte Haushaltsführung
I Teil Anwalt Steuerberatung Pflege-Pauschbetrag
II Teil Fachanwalt Steuerberatung Pflege-Pauschbetrag
Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand:
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick