Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler in Berlin – fachkompetente Begleitung bei Betriebsprüfungen
Betriebsprüfungen durch das Finanzamt stellen für Selbständige und für kleine und mittelständische Unternehmen stets eine besondere Belastung dar. Kein Unternehmen kann sich ganz sicher sein, alle Regelungen des einem ständigen Wandel unterliegenden Steuerrechts genau zu kennen. Eine Betriebsprüfung ist stets mit dem Risiko einer Steuernachzahlung verbunden.
Daher empfehlen wir Unternehmen, bei einer Betriebsprüfung einen in Steuer- und Rechtsfragen fachkundigen Ansprechpartner hinzuzuziehen. Vertrauen Sie auf Ihre in Steuerfragen erfahrenen Rechtsanwälte in Berlin: Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen fachkompetent und zuverlässig – in Ihren Betriebsräumen oder in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei.
Betriebsprüfungen durch das für die Ertragssteuern zuständige Finanzamt
Betriebsprüfungen (auch „steuerliche Außenprüfungen“ genannt) führt der Außendienst von Finanzämtern durch, um die für ein Unternehmen steuerlich relevanten Sachverhalte festzustellen und so eine gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Für die Durchführung einer Betriebsprüfung ist das Finanzamt zuständig, das auch die Ertragsversteuerung vornimmt.
Eine Betriebsprüfung kann sich auf die Einkommen- und Umsatzsteuer, eventuell auch auf die Gewerbesteuer oder die Lohnsteuer beziehen. Durch Außenprüfungen wird zudem die ordnungsgemäße Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen kontrolliert.
Die Prüfungsanordnung kündigt die Betriebsprüfung an
Vor der Betriebsprüfung übersendet Ihnen Ihr Finanzamt eine amtliche Prüfungsanordnung, die insbesondere folgende wichtige Informationen enthält:
• die zur Prüfung anstehenden Steuerarten,
• Zeitraum, auf den sich die Prüfung bezieht (zumeist drei Wirtschaftsjahre, doch sind auch andere Zeiträume möglich),
• Eine Begründung enthält die Prüfungsanordnung nur bei Vorliegen eines besonderen Anlasses (z. B. bei Anhaltspunkten für eine Steuerhinterziehung).
Betriebsprüfung – wir unterstützen Sie durch Beratung, Kommunikation mit dem Finanzamt und Rechtsvertretung
Unsere Mandanten bestimmen den Umfang, in dem sie bei einer Betriebsprüfung durch unsere Kanzlei unterstützt werden möchten.
• Vor Beginn einer Betriebsprüfung ist es sinnvoll, die steuerlich relevanten Unterlagen des zu prüfenden Unternehmens zu sichten und zu ordnen, um die Durchführung der Prüfung zu erleichtern.
• Eine Außenprüfung wird gewöhnlich in den Betriebsräumen eines Unternehmens durchgeführt, doch besteht auch die Möglichkeit, die Betriebsprüfung auf Antrag in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei in Berlin-Charlottenburg durchführen zu lassen.
• Während der Betriebsprüfung beraten und betreuen wir unsere Mandanten intensiv. Gerne übernehmen wir federführend die Kommunikation mit den Betriebsprüfern des Finanzamts, um einen Ihren Interessen entsprechenden fairen Abschluss des Prüfungsverfahrens zu erzielen. Wir stellen sicher, dass Sie über den laufenden Prüfungsstand stets aktuell informiert sind.
• Wir begleiten Sie selbstverständlich auch bei der Schlussbesprechung.
• Wir kontrollieren den von den Betriebsprüfern erstellten Prüfungsbericht und verfassen ggf. eine umfassende Stellungnahme gegenüber dem Finanzamt.
• Die Betriebsprüfung kann zu einer Änderung von Steuer- und Feststellungsbescheiden führen. Wir überprüfen die geänderten Bescheide des Finanzamts. Ist ein Bescheid fehlerhaft, so stellen wir in Ihrem Auftrag einen Änderungsantrag oder legen fristgerecht Einspruch ein. Bleibt ein Einspruch beim Finanzamt erfolglos, so nehmen wir Ihre Interessen ggf. auch in einem Klageverfahren vor dem Finanzgericht wahr.
Betriebsprüfung – vertrauen Sie auf die fachliche Expertise und die Erfahrungen unserer Kanzlei!
Steuerberater Berlin: Überlassen Sie den Ablauf und das Ergebnis einer Betriebsprüfung nicht dem Zufall. Schalten Sie uns bei Bedarf bereits in die Vorbereitung, in die Durchführung einer Betriebsprüfung und in die Besprechung der Prüfungsergebnisse ein. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt auch in einem Rechtsbehelfsverfahren und ggf. bei einer Klage vor dem Finanzgericht.
Nutzen Sie nachstehendes Online-Formular zur Kontaktaufname mit Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Steuerrecht. Frau Züwerink-Roek freut sich über Ihre Nachricht und wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.