Das Urheberrecht für Kreative
Rechtsanwältin Züwerink-Roek vertritt Sie rechtlich, wenn Ihre Werke unbefugt durch Dritte genutzt werden. Kreativität bedarf besonders im Zeitalter des Internet besonderem Schutz und Verteidigung. Wir beraten Urheber bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Bei Rechtsverletzungen gewährt das Urheberrecht dem Urheber und den Inhabern exklusiver Nutzungsrechte Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche sowie Schadensersatz. Zur Vorbereitung dieser Forderungen dienen Auskunfts-ansprüche. Gerne beraten wir Sie anwaltlich zum optimalen Schutz Ihres Werkes. Bei Nutzungen ohne Ihre Zustimmung setzen wir Ihre Rechte durch, sei es außergerichtlich durch Abmahnung, sei es durch einstweilige Verfügung oder Klage.
Vertragsgestaltung
Wir entwerfen Verträge für Kreative und ihre Kunden und unterstützen Sie bei der vorangehenden Verhandlung. Wir erstellen Lizenz- und Verlagsverträge. Diese sind insbesondere im Buchhandel, aber auch in der Musikbranche geläufig. Wir erstellen auch Ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Urheberrecht und mehr
Zum Urherberrecht gehören ebenfalls das Geschmacksmusterrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Patentrecht, das Markenrecht, das Recht der geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen, Firma), das Namensrecht, das Recht am eigenen Bild (allgemeines Persönlichkeitsrecht) und der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz.
Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand:
Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick