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Eine Abmahnung wegen Downloads auf Tauschbörse erhalten zu haben, ist für viele Internetanschlussinhaber ein Schockmoment. Immer wieder kommen Mandanten aus Berlin und dem gesamten Bundesgebiet in unsere Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler, die wegen des sogenannten Filesharings abgemahnt wurden. Dabei begegnen wir auf der Gegenseite regelmäßig denselben Kanzleien, insbesondere den Rechtsanwälten Rasch, Waldorf Frommer, Nümann & Lang, U + C, Schutt Waetke und Sasse & Partner. Wir prüfen Ihr Anliegen im Bereich Urheberrecht und Filesharing gründlich, bieten eine grundsätzlich kostenlose Ersteinschätzung und vertreten Ihre Interessen als Internetanschlussinhaber kompetent gegenüber den Abmahnenden.

Abmahnungen erhalten wegen Filesharing

Mitte des Jahres 2011 kam eine Mandantin in unsere Kanzlei. Ihr wurde vorgeworfen, wegen einer angeblichen unerlaubten Verwertung eines Musikalbums die Urheber- und Leistungsschutzrechte eines Musikverlages verletzt zu haben. Solche Fälle sind auch heute noch alltägliche Praxis im Urheberrecht für Privatpersonen, die fremde Urheberrechte verletzt haben sollen. Schicken Sie uns Ihr Anliegen zu, wir prüfen dieses und melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Die Ersteinschätzung ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Wenn Sie eine Abmahnung filesharing erhalten haben, zögern Sie nicht, uns telefonisch unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de zu kontaktieren.

Kostenlose Ersteinschätzung

Übermitteln Sie uns Ihre Abmahnung, damit wir den Sachverhalt rechtlich bewerten können. Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden eine E-Mail, je nach Wunsch der Kontaktaufnahme.

Unsere Kontaktaufnahme

Teilen Sie uns Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse mit. Geben Sie an, wann Sie am besten erreichbar sind und ob wir per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnehmen sollen. So können wir schnell und unkompliziert reagieren.

Abmahnung erhalten wegen Filesharing als Internetanschlussinhaber

Unsere Mandantin war die Inhaberin des Internetanschlusses und erhielt deshalb die Abmahnung. Sie bestritt den Vorwurf der unerlaubten Verwertung eines Musikalbums. Sie war zum angeblichen Tatzeitpunkt nachweislich auf der Arbeit. Sie konnte daher die Tauschbörse nicht selbst genutzt haben. Folglich hätte unsere Mandantin lediglich im Rahmen der Störerhaftung zur Verantwortung gezogen werden können. Um im rechtlichen Sinne Störer zu sein, muss man nicht selbst Täter einer Urheberrechtsverletzung sein. Aber man muss in irgendeiner Weise willentlich oder adäquat kausal zur Verletzung beigetragen haben. Dies war hier jedoch nicht der Fall. Unsere Mandantin hatte überhaupt keine Kenntnis der Nutzung ihres Anschlusses für rechtswidrige Zwecke, falls eine solche überhaupt vorgelegen hat.

Störerhaftung bei Filesharing

Die Störerhaftung ist zwar verschuldensunabhängig, setzt jedoch einen willentlichen Tatbeitrag voraus. Nach gewichtigen Stimmen in Wissenschaft und Rechtsprechung kann der Inhaber eines Internetanschlusses, über den möglicherweise Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, nicht automatisch als Störer herangezogen werden (vgl. nur LG Mannheim v. 30.01.2007, – 2 O 71/06 – ; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 01.07.2008, – 11 U 52/07 -).

Rechtsanwältin Kerstin Roek konnte darlegen, dass ihre Mandantin kein Störer ist. Ihre Mandantin hatte in keiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen. Vor allem hat sie zumutbare Sicherungsmaßnahmen vorgenommen. Die bloße Unterhaltung eines Internetanschlusses reicht für die Störerhaftung nicht aus. Das WLAN unserer Mandantin war mit WPA/WPA2 mit pre-shared key gesichert. Das ist die höchste Verschlüsselung, die es derzeit gibt. Der WLAN Schutz spielt somit eine zentrale Rolle bei der Abwehr von Abmahnungen.

Unsere Rechtsgebiete

Wir bieten Rechtsbeistand in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrechte für Unternehmen, Urheberrecht für Kreative, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Patentrecht und Steuerrecht. Zudem umfassen unsere Leistungen das Steuerstrafrecht sowie die Begleitung von Betriebsprüfungen.

Unser Team

Die Kanzlei BRH wird von den Rechtsanwälten Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler geführt. Gemeinsam mit unserem kompetenten Team stehen wir Ihnen für eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung zur Seite.

Kompetenter Rechtsbeistand in Berlin

Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand. Unsere Kanzlei ist für Mandanten in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick gleichermaßen erreichbar.

Weiterführende Themen aus unserem Rechtslexikon

Neben dem Filesharing und der Störerhaftung behandeln wir in unserer Praxis vielfältige juristische Fragestellungen. Dazu zählen unter anderem Alleinstellungswerbung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeines Zivilrecht, Doppelte Haushaltsführung, Einkünfte, Fremdenverkehrsbeitrag, Geschäftsführung ohne Auftrag und Gesellschaftsrecht. Auch Themen wie Gewinnerzielungsabsicht, Insolvenzrecht, Keyword-Advertising, Liebhaberei, negative Einkünfte, Pflegepauschbetrag, Schöpfungshöhe und Spamming gehören zu unserem Beratungsangebot.

Ebenso finden Sie in unserem Rechtslexikon Erläuterungen zu Steuerhinterziehung, strafbewehrter Unterlassungserklärung, strafbewehrter Verpflichtungserklärung, Strafrecht, Vertragsgestaltung und Wirtschaftsverwaltungsrecht. Bei Fragen zum Domainrecht, Markenrechte aktiv, Markenanmeldung, Markenrecht passiv, Gebrauchsmusterrecht oder Geschmacksmusterrecht stehen wir Ihnen ebenfalls zur Verfügung. Für Mandanten, die eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht, einen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz oder eine Überprüfung des Internetauftritts (AGB, Impressum, Preisangaben) betreffend, bieten wir unsere Expertise an. Auch im Bereich Spamming Prozess, Urteil im Spamming Prozess und Rechtssicherheit für Patentinhaber sowie Patentrecht Abmahnung erhalten beraten wir Sie gerne.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Downloads auf Tauschbörse erhalten haben, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Kontaktieren Sie die BRH Rechtsanwälte für eine kostenlose Ersteinschätzung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Urheberrecht und Filesharing.