Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst zentrale Rechtsgebiete wie Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, die für die rechtliche Absicherung von Unternehmen von entscheidender Bedeutung sind. Unsere Kanzlei BRH Böttcher, Roek, Heiseler in Berlin bietet Ihnen eine fachkompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung auf diesem komplexen Gebiet. Mit langjähriger Expertise unterstützt Sie unsere Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz, Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, bei allen Fragen rund um gewerbliche Schutzrechte. Wir verreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens.
Fachkompetente Beratung im gewerblichen Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz wird durch zahlreiche Gesetze geregelt. Markenrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht sind Teilbereiche des gewerblichen Rechtsschutzes mit besonders großer Relevanz für Unternehmen. Bestimmungen zu den gewerblichen Schutzrechten befinden sich beispielsweise im Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und im Marken-Gesetz. Von großer wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmen jeder Größenordnung ist zudem das Urheberrecht. Auch das so genannte Lauterkeitsrecht, ein Teil des Wettbewerbsrechts, zählt zum Rechtsgebiet der gewerblichen Schutzrechte. Aufgrund der Vielzahl rechtlicher Regelungen und der häufig zu berücksichtigenden Bezüge zum Internetrecht sollten Sie sich bei Fragen zur komplexen Rechtsmaterie des gewerblichen Rechtsschutzes von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.
Kostenlose Ersteinschätzung
Schicken Sie uns Ihr Anliegen zu, wir prüfen dieses und melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Die Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenlos. Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden eine E-Mail, je nach Wunsch der Kontaktaufnahme.
Unsere Kanzlei in Berlin
Unsere Rechtsanwalts-Kanzlei Böttcher, Roek, Heiseler in Berlin berät und vertritt Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. In unserer Kanzlei steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek mit ihrer langjährigen Expertise als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz zur Seite – beratend und als Rechtsvertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren.
Markenrecht – wir helfen Ihnen beim Markenschutz
Marken sind immaterielle Wirtschaftsgüter, die mit zunehmender Bekanntheit Ihres Unternehmens und seiner Produkte oft einen erheblichen Vermögenswert verkörpern. Daher empfehlen wir Ihnen – unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens – auf eine sorgfältige Abgrenzung Ihrer Marken von Mitbewerber-Kennzeichen zu achten. Nachdem Sie viel Zeit und Geld in den Aufbau Ihrer Marken investiert haben, sollten Sie Eingriffe in Ihre Markenrechte frühzeitig und konsequent abwehren.
Die Komplexität des Markenrechts ergibt sich nicht nur aus einer Vielzahl von Einzelbestimmungen, sondern auch aus dem Ineinandergreifen verschiedenster nationaler und europäischer Regelungen. Zudem sorgt die Rechtsprechung für eine fortlaufende Weiterentwicklung des Markenrechts. Im Markenrecht betreuen wir Sie bei der Entwicklung einer Markenstrategie und unterstützen Sie mit einer sorgfältigen Markenrecherche. Wir begleiten Sie von der Eintragung Ihrer Markenrechte bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsvertretung.
Aktiver Markenschutz
Zu unseren Dienstleistungen im Markenrecht gehören die Entwicklung einer Markenstrategie, umfassende Markenrecherchen sowie die professionelle Markenanmeldung. Wir sorgen dafür, dass Ihre geistigen Eigentümer rechtlich sauber abgegrenzt und geschützt sind, damit Sie langfristig Rechtssicherheit genießen.
Passiver Markenschutz
Wenn Dritte unberechtigt Ihre Marken nutzen, greifen wir konsequent durch. Wir setzen Ihre Ansprüche im Bereich des Markenrechts passiv durch, vertreten Sie bei Abmahnungen und setzen Ihre Rechte vor Gericht durch, um Ihre immateriellen Wirtschaftsgüter zu verteidigen.
Urheberrecht – das geistige Eigentum an Ihren Werken
Das Urheberrecht zielt auf den Schutz des geistigen Eigentums an künstlerischen, literarischen und wissenschaftlichen Werken. Von zentraler Bedeutung sind die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes. Wir berücksichtigen aber auch die einschlägigen Rechtsvorschriften etwa des Kunsturhebergesetzes, des Verlagsgesetzes oder des Halbleiterschutzgesetzes. Wir betreuen Sie zudem bei Rechtsfragen zu Geschmacks- oder Gebrauchsmustern sowie im Namensrecht.
Das Urheberrecht an einem Werk setzt eine individuelle geistige Wertschöpfung, also mehr als eine bloße Idee voraus. Erforderlich ist eine gewisse Schöpfungshöhe, in der die individuelle Werk-Gestaltung zum Ausdruck kommt. Urheberrechte können unter anderem bei Sprach-, Schrift-, Film- und Musikwerken, aber auch bei pantomimischen Werken und bei Tanzkunst vorliegen. Nicht zuletzt sind auch wissenschaftliche und technische Darstellungen sowie Software durch das Urheberrecht geschützt.
Dienstleistungen im Urheberrecht
Wir bieten Gewerbetreibenden, Freiberuflern und KMU im Urheberrecht umfassende Dienstleistungen: So prüfen wir für Sie das Vorliegen aller rechtlichen Urheberrechts-Voraussetzungen, begleiten unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen mit Kunden und gewährleisten die rechtlich ordnungsgemäße Gestaltung von Verträgen und AGB. Besonders wichtig ist eine fachkundige Rechtsberatung zum Urheberrecht auch dann, wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu gründen. Nicht zuletzt setzen wir Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Dritten auch im Urheberrecht konsequent durch.
Urheberrecht für verschiedene Zielgruppen
Neben der Beratung von Unternehmen und Kreativen beraten wir auch Privatpersonen, die fremde Urheberrechte verletzt haben oder deren Rechte verletzt wurden. Wir klären für Sie rechtliche Fragen zum Logo im Urheberrecht, beraten Sie zur BGH Geburtstagszugsentscheidung und helfen Ihnen bei Filesharing-Abmahnungen sowie bei der Störerhaftung.
Wettbewerbsrecht – wir schützen Ihr gutes Recht im Wettbewerb
Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucher und Mitbewerber sowie den freien Wettbewerb als eines wichtigen Struktur-Elements der Volkswirtschaft. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Regelungen über die Grenzen eines zulässigen Marktverhaltens von Unternehmen. Bei Regelverstößen gewährt das UWG Ansprüche auf Auskunft, Unterlassung, Beseitigung, Schadenersatz und Gewinnabschöpfung. Darüber hinaus steuern Spezialgesetze das Wettbewerbs-Verhalten. Hierzu zählen unter anderem Normen des Marken-, des Buchpreisbindungs- und des Heilmittelwerbegesetzes. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient der Unterbindung von Vereinbarungen zwischen Marktteilnehmern, die den freien Wettbewerb gefährden könnten. Wir berücksichtigen bei Ihrer Beratung auch die häufig regional differenzierte aktuelle Rechtsprechung.
Aktives und passives Wettbewerbsrecht
Im aktiven Wettbewerbsrecht vertreten wir Sie, wenn Sie gegen unlautere Praktiken Ihrer Mitbewerber vorgehen möchten. Auf der passiven Seite verteidigen wir Sie, wenn Sie selbst eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht erhalten haben. Wir prüfen Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz und vertreten Sie bei Verfahren zur Alleinstellungswerbung.
Überprüfung Ihres Internetauftritts
Wir nehmen Ihren Internetauftritt rechtlich genau unter die Lupe. Dabei überprüfen wir Ihre AGB, Ihr Impressum und die vorgeschriebenen Preisangaben auf rechtliche Konformität. So schaffen Sie von vornherein Rechtssicherheit und minimieren das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, die insbesondere im E-Commerce weitreichende Folgen haben können.
Weitere Rechtsgebiete unserer Kanzlei
Neben den Kernbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes beraten wir Sie umfassend im Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht. Wir sorgen für Rechtssicherheit für Patentinhaber und vertreten Sie, wenn Sie eine Patentrecht-Abmahnung erhalten haben. Auch im Domainrecht stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und sichern Ihre Markenrechte im digitalen Raum.
Steuerrecht und steuerliche Beratung
Unsere Kanzlei begleitet Sie bei Betriebsprüfungen, übernimmt die Buchhaltung und erstellt Ihre Steuererklärungen. Im Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt vertreten wir Sie kompetent. Zudem beraten wir Sie zur steuerlichen Berücksichtigung von Vertragsstrafen und klären Ihre rechtlichen Pflichten.
Steuerstrafrecht
Im Steuerstrafrecht vertreten wir Sie bei Durchsuchung und Beschlagnahme, beim Erlass eines Vermögensarrests und bei der Einleitung des Strafverfahrens. Wir stehen Ihnen bei Ermittlungen der Steuerfahndung und des Zolls zur Seite und sorgen für eine professionelle rechtliche Verteidigung.
Nutzen Sie die Expertise unserer Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Wenden Sie sich in allen Fragen zum Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht an Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. Frau Züwerink-Roek berät Sie fachlich umfassend, betreut Sie aber auch außergerichtlich in Abmahnverfahren, die zum Schutz Ihrer Rechte erforderlich werden, und gegebenenfalls durch Beantragung einer Einstweiligen Verfügung, um einen raschen vorläufigen Rechtsschutz sicherzustellen. Das auf dieser Webseite befindliche Online-Formular ermöglicht Ihnen eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme zu Ihrer Fachanwältin, die Ihnen für einen zeitnahen Beratungstermin gerne zur Verfügung steht. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de.
