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Filesharing in Internet-Tauschbörsen ermöglicht das kostenlose Teilen von Software-Dateien, führt jedoch häufig zu Urheberrechtsverletzungen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei brh-rechtsanwaelte.de berät Sie kompetent und zuverlässig bei allen rechtlichen Fragen zum Urheberrecht und Filesharing. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich und unterstützen Sie bei Abmahnungen sowie der Durchsetzung Ihrer Rechte. Kontaktieren Sie uns für eine grundsätzlich kostenlose Ersteinschätzung telefonisch unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de.

Urheberrecht – Rechtsverletzungen durch Filesharing

Internet-Tauschbörsen ermöglichen das kostenlose Teilen von Software-Dateien (Filesharing). Häufig werden allerdings beim Filesharing Urheberrechte verletzt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie kompetent und zuverlässig bei allen rechtlichen Fragen zum Filesharing. Gerne vertreten wir Ihre Interessen gerichtlich und außergerichtlich.

Warum werden durch Filesharing häufig Urheberrechte verletzt?

Tauschbörsen basieren auf einem Rechner-Netzwerk ohne Zentral-Server (Peer-to-Peer-Netzwerk). Eine technische Besonderheit des Filesharing besteht darin, dass der Nutzer nicht nur einen Download eines Musik- oder Hörbuchtitels oder einer sonstigen Software vornimmt, sondern die jeweilige Datei durch einen automatisch erfolgenden Upload anderen Usern zur Verfügung stellt.

Das Downloaden einer Datei aus dem Internet ist nach der Rechtsprechung nicht grundsätzlich rechtswidrig: Das „Herstellen einer Privatkopie“ ist erlaubt. Rechtswidrig ist ein Download allerdings dann, wenn die Nutzung einer urheberrechtlich geschützten Datei über eine „offensichtlich rechtswidrige“ Datenquelle erfolgt. Ob eine offensichtliche Rechtswidrigkeit vorliegt, wird von den Gerichten nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt. Als offensichtlich rechtswidrig könnte eine Datenquelle beispielsweise dann eingestuft werden, wenn ein heruntergeladener Film öffentlich noch nicht erhältlich ist.

Der mit der Funktion einer Tauschbörse zwangsläufig verbundene Upload führt jedoch stets zu einer Rechtsverletzung, wenn der Urheber der Verbreitung seines urheberrechtlich geschützten Werkes nicht zugestimmt hat. Schicken Sie uns Ihr Anliegen zu, wir prüfen dieses und melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Die Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenlos. Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden eine E-Mail, je nach Wunsch der Kontaktaufnahme.

Wenn Ihr Urheberrecht durch Filesharing verletzt wurde

Wenn Ihr Urheberrecht durch Filesharing verletzt wird, dann können Sie als Inhaber der Rechte an einem Werk (Urheber) eine Abmahnung aussprechen. Als Urheber gilt, wer ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z. B. Musiktitel, Hörbücher oder Software) geschaffen hat. Außerdem dürfen Lizenznehmer Urheberrechte wahrnehmen, wenn ihnen der Urheber die Berechtigung eingeräumt hat, eine Rechtsverletzung zu verfolgen.

Über die IP-Adresse, die beim Einwählen in das Netz eines Providers automatisch vergeben wird, lässt sich der Anschlussinhaber zweifelsfrei ermitteln. Als Inhaber eines Urheberrechts sind Sie berechtigt, die Adressdaten des mutmaßlichen Rechtsverletzers unmittelbar beim Provider anzufordern. Die Einschaltung von Ermittlungsbehörden ist nach den aktuellen Regelungen des Urheberrechts nicht mehr notwendig.

Wir sind Ihnen gerne bei der Beschaffung der persönlichen Daten des mutmaßlichen Rechtsverletzers behilflich. Nach Erhalt der Adressdaten mahnen wir den Anschlussinhaber in Ihrem Auftrag ab.

Wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben

Von einer Abmahnung Betroffene sollten sich aufgrund der Komplexität des Urheberrechts durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beraten lassen und nicht versuchen, einen Abmahnungsvorgang ohne vorherige Rechtsberatung beizulegen. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung niemals ohne vorherige rechtliche Prüfung.

Wer eine Abmahnung ungeprüft unterschreibt, der macht oft unnötige rechtliche Zugeständnisse und kommt womöglich überhöhten Kostenforderungen nach. Wer hingegen den Text einer Abmahnung stärker als rechtlich angemessen einschränkt, der läuft Gefahr, verklagt und in ein kostspieliges und kräftezehrendes Gerichtsverfahren gezogen zu werden.

Wer auf eine Abmahnung gar nicht reagiert, der riskiert eine gerichtliche einstweilige Verfügung, die zusätzliche Kosten verursacht. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, dann lassen Sie diese durch Ihren Rechtsanwalt in Berlin zeitnah überprüfen. Wir gestalten für Sie eine rechtlich optimierte, modifizierte Unterlassungserklärung, die beispielsweise kein Schuldeingeständnis enthält. Wir werden Sie sorgfältig beraten und Ihre Interessen engagiert und zuverlässig vertreten.

Rechtsverletzung durch Filesharing: Welche Ansprüche hat der Inhaber eines Urheberrechts?

Der Urheber hat gegenüber dem Verletzer seines Urheberrechts einen Anspruch auf Unterlassung. Der Rechteinhaber kann zudem Ersatz seiner Rechtsanwaltskosten und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schadenersatz verlangen.

Filesharing: Haftung des Internet-Anschlussinhabers für Dritte

In vielen Fällen einer Abmahnung wegen Filesharing haben die Inhaber von Internet-Anschlüssen selbst keine Urheberrechtsverletzung begangen. Der Anschlussinhaber erhält aber die Abmahnung, da seine IP-Adresse dem Rechteinhaber mitgeteilt wurde. Nach ständiger Rechtsprechung haftet ein Anschlussinhaber grundsätzlich auch für andere Nutzer, die über seinen Anschluss Rechtsverletzungen begehen.

Der Anschlussinhaber wird haftungsrechtlich als sogenannter Störer behandelt, da die Verletzung des Urheberrechts über seinen Internetanschluss erfolgte. Die Haftung des Anschlussinhabers beruht also darauf, dass er für denjenigen Zustand verantwortlich ist, der eine Rechtsverletzung durch andere Personen ermöglicht (Zustandsstörer). Bei einer Störerhaftung handelt es sich um eine von persönlichem Verschulden unabhängige Haftung.

Rechtsanwälte in Berlin: Vertrauen Sie auf unsere langjährige Expertise im Urheberrecht

Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek berät Sie als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz gerne umfassend zu allen Rechtsfragen zum Filesharing über Tauschbörsen. Wenn Ihre Urheberrechte verletzt wurden, verteidigt Frau Züwerink-Roek Ihre Interessen fachkompetent und engagiert – außergerichtlich und gegebenenfalls auch vor Gericht. Um auf schnellstem Weg Kontakt mit Ihrer Fachanwältin aufzunehmen, nutzen Sie bitte unser übersichtliches Online-Formular. Frau Züwerink-Roek wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen!

Unsere Rechtsgebiete im Überblick

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Zu unseren Schwerpunkten im Urheberrecht für Unternehmen zählen Urheberrechte für Unternehmen, das Logo im Urheberrecht (die BGH-Geburtstagszugsentscheidung), das Urheberrecht für Kreative sowie das Urheberrecht für Privatpersonen bei der Verletzung fremder Urheberrechte. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Filesharing, einschließlich Abmahnungen beim Filesharing, Abmahnungen wegen Downloads auf Tauschbörse und der Störerhaftung.

Im Wettbewerbsrecht vertreten wir Sie aktiv und beraten Sie im Werberecht. Als Fachanwalt für Wettbewerbsrecht klären wir Fragen zur Alleinstellungswerbung, bearbeiten Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, vertreten Sie bei Urteilen im Spamming-Prozess und bei Verstößen gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Zudem überprüfen wir Ihren Internetauftritt hinsichtlich AGB, Impressum und Preisangaben.

Markenrecht, Patentrecht und Steuerrecht

Im Markenrecht unterstützen wir Sie bei Markenrechten aktiv, der Markenanmeldung, dem Domainrecht und im passiven Markenrecht. Im Patentrecht bieten wir Rechtssicherheit für Patentinhaber, vertreten Sie bei Patentrecht-Abmahnungen und beraten Sie zum Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht.

Im Bereich Steuerrecht und Steuerberatung begleiten wir Betriebsprüfungen, übernehmen die Buchhaltung und erstellen Steuererklärungen. Wir vertreten Sie in Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt, klären die steuerliche Berücksichtigung von Vertragsstrafen und beraten im Steuerstrafrecht bei Durchsuchung und Beschlagnahme, Vermögensarrest, Einleitung des Strafverfahrens und bei der Steuerfahndung.

Unser Team aus den Rechtsanwälten Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler steht Ihnen für eine fundierte Rechtsberatung zur Verfügung. Ob Sie als Mandant Unterstützung bei der Anfahrt zu unserer Kanzlei benötigen oder unseren BRH-Blog verfolgen – wir sind Ihre verlässlichen Ansprechpartner in Berlin. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine kompetente Ersteinschätzung Ihres Anliegens.