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Haben Sie fremde Urheberrechte verletzt und suchen nun nach rechtlicher Unterstützung? Das Urhebergesetz steht in den letzten Jahren vermehrt im Fokus der Öffentlichkeit und Privatpersonen, die unbedarft im Internet aktiv sind, werden nicht selten abgemahnt. Wenn Sie klären möchten, ob Sie fremde Urheberrechte verletzen, nehmen Sie telefonischen Erstkontakt unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de mit uns auf. Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek hilft Ihnen als Teil unseres kompetenten Teams der BRH Rechtsanwälte in Berlin gerne weiter. Auch wenn Sie bereits in Anspruch genommen werden, weil es heißt, dass Sie fremde Urheberrechte verletzt haben sollen, lohnt sich ein Besuch in unserer Kanzlei. Frau Züwerink-Roek verfügt über ein hervorragendes Verhandlungsgeschick und kann in so manch ausweglos erscheinender Situation erfolgreich vermitteln.

Abmahnung erhalten – was nun?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, wird Ihnen fast immer die unerlaubte Verwertung eines geschützten Werkes oder eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. In der Abmahnung selbst werden Sie dann aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung zum Ausgleich der angeblich entstandenen Anwaltskosten sowie als Schadensersatz zu leisten.

Durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte versprechen, die unberechtigte Nutzung künftig zu unterlassen. Das bloße Versprechen ohne die formelle Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung genügt jedoch nicht, um die Gefahr zu beseitigen, dass das Versprechen doch einmal wieder gebrochen wird. Deshalb wird in der Abmahnung zwingend gefordert, dass der Verletzer verspricht, eine Vertragsstrafe zu zahlen, falls er sich nicht an sein Versprechen hält.

Strafbewehrte Unterlassungserklärung oder einstweilige Verfügung

Durch die korrekte Abgabe der Unterlassungserklärung entfallen die Wiederholungsgefahr und das Rechtsschutzbedürfnis für eine einstweilige Verfügung. Einer der häufigsten Fälle für Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts ist die Teilnahme an Tauschbörsen im Internet. Innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerkes werden beim Herunterladen von Musiktiteln, Computerspielen oder Filmen gleichzeitig über sogenannte Filesharing-Programme eigene Dateien zum Hochladen freigegeben.

Die Anwaltskanzleien, die diese Abmahnungen versenden, sind auf die Ahndung solcher Verstöße spezialisiert. Wenn Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sich umgehend an einen Rechtsanwalt wenden, zu dessen Arbeitsschwerpunkten das Urheberrecht zählt. Genau diese Dienste bietet die Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler in Berlin an. Wir besprechen mit Ihnen ausführlich Ihren Sachverhalt, prüfen gründlich die Rechtslage und beraten Sie kompetent, wie Sie mit der vor Ihnen liegenden Situation am besten umgehen.

Unsere rechtliche Unterstützung im Urheberrecht

Sollte Ihnen schon eine einstweilige Verfügung vorliegen oder Sie bereits eine Klage erhalten haben, können Sie ebenfalls auf uns zählen. Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Gerichtsverfahren abzuwehren und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Unser Team steht Ihnen in allen Fragen des geistigen Eigentums zur Seite.

Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Anliegens

Schicken Sie uns Ihr Anliegen zu, wir prüfen dieses und melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Die Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenlos. Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden eine E-Mail, je nach Wunsch der Kontaktaufnahme.

Kontakt aufnehmen und Sachverhalt übermitteln

Um uns Ihr Anliegen effizient übermitteln zu können, bitten wir um folgende Informationen: Ihren Namen (Pflichtfeld), Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) und Ihre Telefonnummer. Geben Sie zudem an, wie wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen sollen (E-Mail, Telefon oder egal) und wann Sie am besten erreichbar sind. Als Betreff (Pflichtfeld) können Sie aus folgenden Optionen wählen:

  • Ein Dritter nutzt unberechtigt Ihre Texte?
  • Ein Dritter nutzt unberechtigt Ihre Bilder?
  • Hat der Gegner gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen?
  • Sind Sie selber abgemahnt worden?
  • Laufen bereits irgendwelche Fristen?

Hier können Sie uns zudem eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, sowie Ihre detaillierte Nachricht hinterlassen.

Rechtsbeistand in ganz Berlin

Übrigens sind die BRH Rechtsanwälte natürlich in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand. Unsere Kanzlei ist für Mandanten in folgenden Berliner Bezirken erreichbar:

Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Treptow-Köpenick.

Unsere weiteren Rechtsgebiete

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht

Wir beraten Unternehmen und Kreative umfassend in allen Belangen des Urheberrechts. Zu unseren Spezialisierungen gehören unter anderem Urheberrechte für Unternehmen, das Urheberrecht für Kreative und die rechtliche Bewertung von Logos im Urheberrecht, insbesondere im Hinblick auf die BGH-Geburtstagszugsentscheidung. Auch das Thema Filesharing bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit, inklusive der Störerhaftung sowie Abmahnungen wegen Downloads auf Tauschbörsen.

Wettbewerbsrecht und Markenrecht

Im Wettbewerbsrecht vertreten wir Sie sowohl aktiv als auch passiv. Wir kümmern uns um Werberecht, die Alleinstellungswerbung durch den Fachanwalt für Wettbewerbsrecht, Abmahnungen im Wettbewerbsrecht und die Überprüfung Ihres Internetauftritts (AGB, Impressum, Preisangaben). Im Markenrecht unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Markenrechte, der Markenanmeldung, Domainrecht und dem Gebrauchsmusterrecht sowie dem Geschmacksmusterrecht.

Patentrecht

Für Patentinhaber schaffen wir Rechtssicherheit. Wir begleiten Sie im Patentrecht, übernehmen Ihre Vertretung bei erhaltenen Abmahnungen im Patentrecht und beraten Sie umfassend zu Patentrechten, Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht.

Steuerrecht und Steuerberatung

Unsere Kanzlei bietet umfassende Unterstützung in Steuerfragen. Wir begleiten Sie bei der Betriebsprüfung, übernehmen die Buchhaltung und erstellen Steuererklärungen. Zudem vertreten wir Sie in Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt und kümmern uns um die steuerliche Berücksichtigung von Vertragsstrafen. Unsere zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen) steht Ihnen bei Durchsuchung, Beschlagnahmung, Vermögensarrest und Verhaftung im Steuerstrafrecht zur Seite.

Unser Rechtslexikon und weiterführende Themen

In unserem umfangreichen Rechtslexikon erklären wir Ihnen zentrale juristische Begriffe verständlich. Dazu zählen unter anderem Alleinstellungswerbung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeines Zivilrecht, Doppelte Haushaltsführung, Einkünfte, Fremdenverkehrsbeitrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaftsrecht, Gewinnerzielungsabsicht, Insolvenzrecht, Keyword-Advertising, Liebhaberei, negative Einkünfte, Pflegepauschbetrag, Schöpfungshöhe, Spamming, Steuerhinterziehung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, strafbewehrte Verpflichtungserklärung, Strafrecht, Vertragsgestaltung, Wirtschaftsverwaltungsrecht und WLAN-Schutz.

Ergänzend bieten wir Ihnen ausgewählte Linktipps zum Thema geistiges Eigentum an, damit Sie sich umfassend informieren können. Wenn Sie Fragen zu einem dieser Themenbereiche haben oder rechtliche Unterstützung im Urheberrecht benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind Ihre BRH Rechtsanwälte in Berlin – Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler.