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Urheberrechte für Unternehmen schützen das geistige Eigentum insbesondere an literarischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Werken. Unsere bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Böttcher, Roek, Heiseler in Berlin berät Sie in allen Urheberrechtsfragen, unterstützt Sie bei Vertragsgestaltungen und verteidigt Ihre Urheberrechte für Unternehmen bei Rechtsverletzungen durch Dritte. Wir bieten Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung Ihres Anliegens, die grundsätzlich kostenlos erfolgt. Setzen Sie sich telefonisch unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de mit uns in Verbindung.

Wahrnehmung Urheberrechte – Umfassende Beratung für Unternehmen

Schicken Sie uns Ihr Anliegen zu, wir prüfen dieses und melden uns bei Ihnen sobald wie möglich. Die Ersteinschätzung ist grundsätzlich kostenlos. Über unser Kontaktformular können Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie die Art Ihres Anliegens direkt übermitteln. Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden eine E-Mail, je nach Ihrem Wunsch zur Kontaktaufnahme.

Unkomplizierte Kontaktaufnahme

Teilen Sie uns über unser Online-Formular mit, wie und wann wir Sie am besten erreichen können. Sie haben die Wahl zwischen einer Kontaktaufnahme per E-Mail oder Telefon. Geben Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer an. Damit wir Ihr Anliegen optimal vorbereiten können, informieren Sie uns bitte, ob ein Dritter unberechtigt Ihre Texte oder Bilder nutzt, Sie selbst abgemahnt wurden, gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen wurde oder bereits Fristen laufen.

Sichere Übermittlung von Unterlagen

Hier können Sie uns eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Ihre Daten werden verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück oder senden ein E-Mail (je nach Wunsch der Kontaktaufnahme). So gewährleisten wir eine vertrauliche und schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens.

Urheberrecht: Vielfältige rechtliche Regelungen erfordern Beratung

Eine Rechtsberatung zu Urheberrechten durch unsere Kanzlei ist wegen der Vielzahl der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen unbedingt zu empfehlen, zumal das Urheberrecht eng mit weiteren Rechtsgebieten wie dem Marken-, dem Patent- und dem Design-Recht verbunden ist. Zentrale gesetzliche Regelungen zum Urheberrecht enthält das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Das 1907 verabschiedete Kunsturhebergesetz ist heute noch für das Recht am eigenen Bild maßgeblich. Das Verlagsgesetz beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Autoren und Verlagen. Für technische Spezialfälle kommt das Halbleiterschutzgesetz zur Anwendung. Seit Juni 2016 regelt das Verwertungsgesellschaftengesetz die Verwertung von Urheberrechten durch Rechte-Verwertungsgesellschaften. Wir betreuen Sie aber auch im Namensrecht und bei rechtlichen Fragen zu Geschmacksmustern und Gebrauchsmustern.

Die Voraussetzungen von Urheberrechten

Zu den Voraussetzungen eines Urheberrechts gehört ein individueller Charakter insbesondere literarischer, wissenschaftlicher oder künstlerischer Werke (§ 2 UrhG). Erforderlich ist, dass eine persönliche geistige Werkschöpfung des Urhebers vorliegt. Urheberrechtlichen Schutz genießen beispielsweise Sprachwerke (einschließlich von Schriften, Computer-Programmen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen), Musikwerke, pantomimische und Tanzkunst-Werke, Werke der bildenden Kunst, Lichtbild- und Filmwerke sowie technische und wissenschaftliche Darstellungen. Bloße Ideen oder unbearbeitete Natur-Produkte sind urheberrechtlich hingegen nicht geschützt.

Zudem ist eine ausreichend große Schöpfungshöhe erforderlich, um ein Urheberrecht entstehen zu lassen. Die Schöpfungshöhe (auch „Gestaltungshöhe“) bezeichnet das Ausmaß der individuellen Gestaltung eines Werks. Die Rechtsprechung verlangt das Erreichen einer Mindest-Gestaltungshöhe als „Untergrenze des Urheberrechtsschutzes“.

Wahrnehmung Urheberrechte für Unternehmen: Wir unterstützen Sie umfassend und kompetent

Wir beraten Gewerbetreibende, Freiberufler und mittelständische Unternehmen zu allen Fragen des Urheberrechts. In bestimmten Fall-Konstellationen nehmen auch Privatpersonen unsere Beratungs-Dienstleistungen zum Urheberrecht in Anspruch. Unser Leistungsspektrum umfasst dabei folgende Aspekte:

Prüfung und Abgrenzung von Rechten

Zunächst prüfen wir, ob alle rechtlichen Voraussetzungen eines Urheberrechts vorliegen und grenzen dabei Urheberrechte von anderen Rechten ab (z. B. Namensrechte, Marken, Internet-Domains, Patente oder Rechte am eigenen Bild). Spezielle Urheberrechts-Regelungen gelten für Software. Geschützt sind gemäß Urheberrechtsgesetz alle Computer-Programme einschließlich von Entwurfs-Unterlagen (§ 69a UrhG).

Vertragsgestaltung und Lizenzvergaben

Wir begleiten Inhaber von Urheberrechten bei Vertragsverhandlungen mit ihren Kunden und unterstützen unsere Mandanten durch eine rechtlich einwandfreie Ausgestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Buchhandels-Unternehmen und Verlage erstellen wir Verlags-Verträge. Wir entwerfen außerdem Verträge für das Innenverhältnis mehrerer gemeinsam berechtigter Urheber.

Unternehmensgründung und Rechtsfragen

Von besonderer Bedeutung ist die Klärung von Urheberrechts-Fragen bei einer Unternehmensgründung. Neben dem Schutz eigener Urheberrechte kommt es anlässlich einer Unternehmensgründung besonders darauf an, eine Verletzung von bestehenden Rechten Dritter zu vermeiden. Bei Lizenz-Vergaben gestalten wir Lizenz-Verträge nach den aktuellen Rechtsvorschriften – beispielsweise für Rechte an Druckerzeugnissen und digitalen Werken sowie für Sende- oder Aufführungsrechte. Zu den Lizenz-Verträgen gehören auch bestimmte Vertriebs- sowie Gastspiel-Verträge. Bei einer Firmenauflösung oder einer Insolvenz kümmern wir uns um alle Fragen rund um Ihre Urheberrechte. Hinsichtlich bestehender Urheberrechte sorgen wir für eine sachgerechte Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall beraten wir Erben zu den Urheberrechten, die zur Erbschaft gehören.

Wahrnehmung Ihrer Urheberrechte durch gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen

Werden Ihre Urheberrechte für Unternehmen verletzt, so stellen wir dem Rechte-Verletzer in Ihrem Auftrag eine außergerichtliche Abmahnung zu und erwirken ggf. eine Einstweilige Verfügung. Eine Abmahnung gegen eine Urheberrechtsverletzung verbinden wir stets mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, mit der sich der Rechtsverletzer Ihnen gegenüber verpflichtet, im Wiederholungsfall eine Geldstrafe zu entrichten. Wurden Ihre Urheberrechte verletzt, so stehen Ihnen möglicherweise Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Schadenersatz und Auskunftsansprüche zu. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Abwehr von Abmahnungen und Einstweiligen Verfügungen, die Sie von Dritten erhalten haben.

Unsere Kanzlei

Unsere Rechtsanwaltskanzlei Böttcher, Roek, Heiseler unterstützt Sie bei allen Fragen zum Urheberrecht und verteidigt Ihre Urheberrechte zuverlässig und fachkompetent. Unser Team besteht aus den Rechtsanwälten Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler.

Spezialisierte Expertise

Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek nimmt Beratungen zu Urheberrechten stets umsichtig und als Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz besonders fachkundig wahr. Unser Online-Formular ermöglicht Ihnen eine unkomplizierte und direkte Kontaktaufnahme mit Frau Züwerink-Roek, die Ihnen auf Wunsch gerne zeitnah für ein Beratungsgespräch zur Verfügung steht.

Weitere Rechtsgebiete unserer Kanzlei

Neben der Wahrnehmung von Urheberrechten für Unternehmen decken wir ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab. Im gewerblichen Rechtsschutz beraten wir unter anderem zu Themen wie dem Logo im Urheberrecht (inklusive der BGH Geburtstagszugsentscheidung), Urheberrecht für Kreative und Urheberrecht für Privatpersonen bei Verletzung fremder Urheberrechte. Zudem decken wir das Filesharing-Recht ab, einschließlich Abmahnungen beim Filesharing, Abmahnungen wegen Downloads auf Tauschbörsen und der Störerhaftung.

Im Wettbewerbsrecht vertreten wir Sie aktiv und passiv. Unsere Leistungen umfassen das Werberecht, die Beratung als Fachanwalt für Wettbewerbsrecht bei Alleinstellungswerbung, Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Urteile im Spamming-Prozess sowie Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Ebenso bieten wir die Überprüfung Ihres Internetauftritts an, insbesondere hinsichtlich AGB, Impressum und Preisangaben.

Im Markenrecht unterstützen wir Sie bei der aktiven Durchsetzung Ihrer Markenrechte, der Markenanmeldung, dem Domainrecht und der passiven Markenrechtsverteidigung. Im Patentrecht schaffen wir Rechtssicherheit für Patentinhaber und beraten bei erhaltenen Abmahnungen. Ergänzend betreuen wir Sie im Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht.

Auch im Bereich Steuerrecht und Steuerberatung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir begleiten Betriebsprüfungen, übernehmen die Buchhaltung und erstellen Steuererklärungen. Zudem vertreten wir Sie in Rechtsbehelfsverfahren vor dem Finanzamt, beraten zur steuerlichen Berücksichtigung von Vertragsstrafen und unterstützen im Steuerstrafrecht, etwa bei Durchsuchungen und Beschlagnahmungen.

Nutzen Sie unsere Expertise in Urheberrechts-Fragen für Ihr Unternehmen. Wir stehen Ihnen in Berlin und bundesweit zur Verfügung und setzen uns mit rechtlicher Präzision für den Schutz Ihres geistigen Eigentums ein. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie uns gemeinsam die besten Schritte für Ihre rechtliche Absicherung definieren.