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Willkommen bei BRH Rechtsanwälte in Berlin, Ihrer kompetenten Kanzlei für Rechtsgebiete wie Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und Steuerstrafrecht. Unser Team bestehend aus Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler berät Mandanten sorgfältig und vertritt Ihre Interessen mit allem Nachdruck. Ob es um Rechtsirrtümer im Urheberrecht, die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder komplexe Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes geht – wir stehen Ihnen für eine fachkundige Rechtsberatung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für einen telefonischen Erstkontakt unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de.

Rechtsgebiete

Wir bei BRH Rechtsanwälte decken ein breites Spektrum an Rechtsgebieten ab, um Ihnen als Mandant eine umfassende und fachkundige Rechtsberatung zu bieten. Im Fokus stehen dabei das Urheberrecht, das Markenrecht, das Wettbewerbsrecht sowie der Datenschutz und das Steuerstrafrecht. Gerade im Urheberrecht und im gewerblichen Rechtsschutz stimmt das allgemeine Rechtsempfinden oft nicht mit der tatsächlichen Rechtslage überein. Umso wichtiger ist uns die sorgfältige Beratung in allen Zweifelsfällen und die engagierte Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten. Wir vertreten Ihre Interessen mit allem Nachdruck.

Das Team

Unser Kanzleiteam besteht aus erfahrenen Rechtsanwälten, die ihr jeweiliges Rechtsgebiet mit Leidenschaft und Expertise betreuen. Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.

Patrick Böttcher

Als Gründungsmitglied und Ansprechpartner der Kanzlei bringt Patrick Böttcher umfassende Erfahrung in der rechtlichen Beratung und Vertretung unserer Mandanten ein. Er steht für eine engagierte und zielgerichtete Durchsetzung Ihrer rechtlichen Anliegen ein.

Kerstin Züwerink-Roek

Kerstin Züwerink-Roek ergänzt das Team mit tiefgehender fachlicher Expertise. Sie berät Unternehmen und Privatpersonen stets sorgfältig auf die individuellen Belange abgestimmt und vertritt diese bei Rechtsstreitigkeiten mit dem nötigen Nachdruck.

Andreas Heiseler

Andreas Heiseler rundet das anwaltliche Team der BRH Rechtsanwälte ab. Mit seinem fundierten juristischen Wissen sorgt er dafür, dass Ihre Interessen in allen Zweifelsfällen gewahrt bleiben und komplexe Sachverhalte rechtssicher gelöst werden.

Kontakt und Anfahrt

Sie erreichen uns für einen telefonischen Erstkontakt unter 030 33772588 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de. Unsere Kanzlei in Berlin ist zentral gelegen. Eine detaillierte Anfahrtsskizze sowie weitere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.

Mandanten und BRH-Blog

Die Zufriedenheit unserer Mandanten steht bei BRH Rechtsanwälte an oberster Stelle. Wir informieren Sie auf unserer Website regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in unseren Rechtsgebieten. So far brh has created 59 blog entries. In unserem BRH-Blog beleuchten wir aktuelle Urteile, typische Rechtsirrtümer und kuriose Fälle aus der Praxis.

Gewerblicher Rechtsschutz: Rechtsirrtümer im Urheberrecht und kuriose Fälle

Gerade im Urheberrecht stimmt das „allgemeine Rechtsempfinden“ oft nicht mit der tatsächlichen Rechtslage überein. Umso wichtiger ist eine fachkundige Rechtsberatung in allen Zweifelsfällen und die engagierte Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten. Wir beraten Sie sorgfältig und vertreten Ihre Interessen mit allem Nachdruck – im Urheberrecht ebenso wie in angrenzenden Bereichen.

Die größten Rechtsirrtümer zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Nach einer zweijährigen Übergangsfrist trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 in Kraft. Unternehmen unterliegen hinsichtlich der Umsetzung des neuen Datenschutzrechts oft erheblichen Rechtsirrtümern. Unsere in Datenschutzfragen erfahrene Rechtsanwaltskanzlei BRH Rechtsanwälte in Berlin berät Sie kompetent – stets sorgfältig auf die Belange Ihres Unternehmens abgestimmt.

Steuerstrafrecht: Verschleierungshandlungen und Rückwirkungsverbot

Das Oberlandesgericht Bamberg befasste sich in einem Revisionsverfahren mit Voraussetzungen und Grenzen der Steuerhinterziehung in besonders schweren Fällen (Urteil OLG Bamberg vom 22. Juni 2018, Aktenzeichen 3 OLG 110 Ss 38/18). Insbesondere nahm das Gericht zu den rechtlichen Auswirkungen von Verschleierungshandlungen und zum strafrechtlichen Rückwirkungsverbot Stellung.

Steuerhinterziehung durch Unterlassen – OLG Oldenburg

Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung kann durch eine aktive Handlung, aber auch durch pflichtwidriges Unterlassen einer Handlung erfüllt werden. Als Revisionsinstanz hatte das Oberlandesgericht Oldenburg in einem aktuellen Strafrechtsverfahren darüber zu entscheiden, ob ein Steuerpflichtiger wegen vollendeter oder versuchter Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Steuererklärung zu verurteilen war (Beschluss OLG Oldenburg vom 10.07.2018 – 1 Ss 51/18).

Landgericht Frankfurt: Videos nach der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. August 2018 in allen EU-Staaten als unmittelbar geltendes Recht in Kraft. Einige Rechtsfragen zur DS-GVO sind allerdings noch ungeklärt. So stützte das Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil zum Datenschutz „vorsichtshalber“ parallel auf die europäische DS-GVO und auf das deutsche Recht.

LG Bochum: Datenschutz und UWG

Ist die Abmahnung eines Wettbewerbers zulässig, wenn dieser Datenschutz-Vorschriften verletzt hat? Diese seit Jahren umstrittene Rechtsfrage ist nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2018 von besonders aktueller Bedeutung – für Webseiten-Betreiber ebenso wie für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten. Zuletzt befassten sich die Landgerichte Bochum mit dieser Thematik.

Markenrecht bei selektiv vertriebenen Luxusprodukten

Markenrechte haben für Unternehmen eine zentrale wirtschaftliche Bedeutung. Die Nutzung des Internets als Vertriebskanal wirft neue markenrechtliche Fragen auf. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg urteilte kürzlich über die Reichweite vom Markenrecht bei selektiv vertriebenen Luxusprodukten, die ein Händler über eine Online-Plattform anbieten wollte. Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät Sie sorgfältig in allen Fragen des Markenrechts.

EuGH: Gewerblichkeit bei Onlineverkäufen

Das Wettbewerbsrecht wird von europarechtlichen Vorschriften deutlich geprägt. Auf Anfrage unterstützt der Europäische Gerichtshof nationale Gerichte durch Vorabentscheidungen nach Artikel 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). So entschied der EuGH am 4. Oktober 2018 über die Voraussetzungen, unter denen die Gewerblichkeit bei Onlineverkäufen angenommen wird.

OLG Stuttgart: Das Boot und die Vergütung

Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 2002 die Rechtsposition von Urhebern durch Novellierung des Urheberrechtsgesetzes deutlich gestärkt. Nach einem Rechtsstreit, der sich über mehr als ein Jahrzehnt durch alle Instanzen zog, wurden dem früheren Chef-Kameramann des Film-Welterfolgs „Das Boot“ zunächst durch das Oberlandesgericht München und später auch durch das Oberlandesgericht Stuttgart erhebliche Nachvergütungen zugesprochen.

BGH: Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig

Die Einschätzung der Rechtslage im Wettbewerbs-, Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht ist häufig komplex und oftmals höchst umstritten. Dies zeigt exemplarisch ein aktueller Rechtsstreit: Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Versand einer Kundenzufriedenheitsumfrage unzulässig ist und das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Verbrauchern verletzt (BGH-Urteil vom 10. Juli 2018).

Wir laden Sie ein, die weiteren Einträge in unserem BRH-Blog zu entdecken und sich über die neuesten Entwicklungen im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht zu informieren. Wenn Sie Fragen zu einem der behandelten Fälle haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Team von BRH Rechtsanwälte steht Ihnen für eine umfassende Beratung und tatkräftige Vertretung zur Seite.