Das Wettbewerbsrecht schützt sowohl Mitbewerber und Verbraucher als auch das volkswirtschaftliche Instrument des freien Wettbewerbs. Angesichts einer Vielzahl von im Wettbewerbsrecht zu beachtenden Rechtsvorschriften sowie einer sich ständig weiterentwickelnden Rechtsprechung ist eine rechtliche Betreuung durch einen spezialisierten und erfahrenen Fachanwalt dringend zu empfehlen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei Böttcher, Roek, Heiseler in Berlin ist bundesweit tätig und bietet im Wettbewerbsrecht kleinen und mittelständischen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Privatpersonen eine kompetente Rechtsberatung sowie eine engagierte außergerichtliche und gerichtliche Rechtsvertretung. Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen unsere Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung.
Wettbewerbsrecht – unsere Kanzlei betreut Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen
Wenn Sie eine Beratung durch unsere Expertin wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück. Ihre Daten werden dabei selbstverständlich verschlüsselt an die Kanzlei übertragen. Je nach Wunsch der Kontaktaufnahme melden wir uns anschließend per E-Mail oder telefonisch bei Ihnen.
Erstkontakt und Anfrage
Sie erreichen uns für einen telefonischen Erstkontakt unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de. Um Ihr Anliegen bestmöglich einordnen zu können, bitten wir Sie um folgende Angaben bei Ihrer Kontaktaufnahme:
- Ihr Name (Pflichtfeld)
- Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)
- Ihre Telefonnummer
- Bevorzugte Kontaktart: E-Mail, Telefon oder egal
- Wann sind Sie am besten erreichbar?
- Betreff (Pflichtfeld)
Mögliche Betreff-Felder für Ihre Anfrage:
- Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?
- Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?
- Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?
- Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?
- Sind Sie selber abgemahnt worden?
- Laufen bereits irgendwelche Fristen?
Hier können Sie uns zudem eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, sowie Ihre detaillierte Nachricht ergänzen.
Komplexes Wettbewerbsrecht – wir berücksichtigen alle relevanten Rechtsvorschriften
Zum Wettbewerbsrecht gehören das Lauterkeitsrecht, das Verbraucher und Mitbewerber vor unlauteren Wettbewerbs-Maßnahmen schützt, sowie das Kartellrecht, das zu einer stabilen Volkswirtschaft beitragen soll. Wir führen Sie sicher durch die komplexe Rechts-Landschaft des Wettbewerbsrechts.
Lauterkeitsrecht und Spezialgesetze
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), ein zentraler Bestandteil des Lauterkeitsrechts, enthält Vorschriften zum Marktverhalten der einzelnen Unternehmen. Das UWG gewährt bei Wettbewerbs-Verstößen ggf. Ansprüche auf Unterlassung, Schadenersatz, Beseitigung, Auskunft und Gewinnabschöpfung. Spezialgesetze befassen sich ebenfalls mit dem Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb. So schützt das Markengesetz neben Marken auch geschäftlich genutzte Bezeichnungen und Herkunftsangaben. Das Buchpreisbindungsgesetz verpflichtet Verlage und Buch-Importeure zur Fixierung eines Buchpreises für einen Zeitraum von mindestens 18 Monaten nach Werk-Erscheinung. Das Heilmittelwerbegesetz legt die Rahmenbedingungen für Werbung im Gesundheitswesen fest.
Kartellrecht und Rechtsprechung
Die wichtigsten Regelungen des Kartellrechts befinden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), das der Absicherung des freien Wettbewerbs durch Unterbindung von Monopolen und von wettbewerbseinschränkenden Vereinbarungen zwischen Unternehmen dient. Das deutsche Wettbewerbsrecht wiederum ist in einen europäischen Rechtsrahmen eingebunden, zu dem auch das Beihilfe- und Vergaberecht zählen. Nicht zuletzt kommt der regional teilweise differenzierten Rechtsprechung eine bedeutende Rolle im Wettbewerbsrecht zu. Um einen bestimmten Sachverhalt rechtlich korrekt einordnen und bewerten zu können, bedarf es daher einer detaillierten Kenntnis der sich fortlaufend weiterentwickelnden Rechtsprechung.
Wettbewerbsrecht – wir beraten umfassend und verständlich
Wir beraten Sie sorgfältig und verständlich zu allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Unsere Beratung umfasst dabei unter anderem folgende Schwerpunkte:
- Verwendung von Widerrufs-Belehrungen, AGB-Klauseln und Preisangaben auch anlässlich von Sonderangeboten, Gewinnspielen und Preisausschreiben
- wettbewerbsrechtlich einwandfreie Gestaltung von Werbemaßnahmen
- rechtliche Rahmenbedingungen von Sonder-Verkaufsaktionen
- Zulässigkeits-Voraussetzungen von Kontaktaufnahmen zu anderen Marktteilnehmern durch Telefon-Anrufe oder durch Versand von E-Mails und Telefaxen
- Rechtsschutz gegen Produktpiraterie unter Berücksichtigung des Patent-, Marken- und Geschmacksmuster-Rechts
- Möglichkeiten und Grenzen vergleichender Werbung
Wettbewerbsrecht: Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich
Aktive Durchsetzung Ihrer Rechte
Verletzt einer Ihrer Mitbewerber das Wettbewerbsrecht, so erstellen wir in Ihrem Auftrag üblicherweise zunächst eine außergerichtliche Abmahnung. Durch diese wird der Rechtsverletzer beispielsweise dazu aufgefordert, eine irreführende Werbung oder einen Verstoß gegen Online-Informationspflichten oder gegen das Heilmittelwerbegesetz künftig zu unterlassen. Eine solche Abmahnung verbinden wir regelmäßig mit einer Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Hält Ihr Mitbewerber eine von ihm abgegebene Unterlassungserklärung nicht ein, so ist er zur Entrichtung der festgelegten Vertragsstrafe verpflichtet. Sollte ein Mitbewerber nicht zur fristgerechten Abgabe einer inhaltlich zufriedenstellenden Unterlassungserklärung bereit sein, so vertreten wir Sie im Wettbewerbsrecht auch gerichtlich – durch Beantragung einer einstweiligen Verfügung, durch die Sie einen raschen, vorläufigen Rechtsschutz erhalten.
Passive Verteidigung bei Abmahnungen
Ebenso betreuen wir Sie rechtsberatend oder durch außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, falls Sie eine Abmahnung erhalten haben oder gegen Sie eine einstweilige Verfügung erlassen oder ein Klageverfahren eingeleitet wurde. Wir prüfen die Berechtigung der vorgebrachten Vorwürfe, setzen Ihre Interessen durch und verteidigen Ihre Position. Dabei achten wir darauf, unnötige Kosten zu vermeiden und entwickeln die für Ihre Situation optimale Verteidigungsstrategie.
Lassen Sie sich beraten: Wir unterstützen Ihre Position im Wettbewerbsrecht!
Unsere bundesweit tätige Kanzlei Böttcher, Roek, Heiseler begleitet Sie zuverlässig in allen Fragen des Wettbewerbsrechts. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere erfahrene Rechtsexpertin im Wettbewerbsrecht: Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, freut sich auf Sie und steht Ihnen zeitnah für ein erstes Gespräch zur Verfügung. Nutzen Sie unser Online-Formular für eine direkte Kontaktaufnahme mit Ihrer Fachanwältin!
