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Willkommen bei der Kanzlei Böttcher, Roek, Heiseler in Berlin, Ihrer spezialisierten Anwaltskanzlei für das Wettbewerbsrecht. Wir beraten und vertreten bundesweit Selbständige, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen kompetent in allen Fragen des Lauterkeitsrechts und Kartellrechts. Mit unserer umfassenden Expertise im Wettbewerbsrecht schützen wir Ihre Rechte und Interessen und gehen in Ihrem Auftrag aktiv und konsequent gegen Rechtsverletzer vor. Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Kerstin Züwerink-Roek kurzfristig für eine individuelle und unverbindliche Erstberatung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de.

Rechtsanwälte in Berlin – tatkräftige Unterstützung bei Rechtsverletzungen im Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht schützt Verbraucher und Mitbewerber, aber auch die Institution der freien Marktwirtschaft vor unlauterem Wettbewerb. Unsere Kanzlei Böttcher, Roek, Heiseler in Berlin berät bundesweit Selbständige, Gewerbetreibende sowie Privatpersonen individuell und kompetent im Wettbewerbsrecht. Wir schützen Ihre Rechte und Interessen und gehen in Ihrem Auftrag aktiv und konsequent gegen Rechtsverletzer vor.

Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen unsere Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen in diesem Zusammenhang zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch unsere Expertin wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück.

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Anliegen und Sachverhalt

Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen?
Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen?
Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden?
Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung?
Sind Sie selber abgemahnt worden?
Laufen bereits irgendwelche Fristen?

Hier können Sie uns eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich ihre Anfrage bezieht.

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Rechtsanwälte in Berlin mit umfangreicher Expertise im Wettbewerbsrecht

Zum Wettbewerbsrecht gehören das Lauterkeitsrecht (Recht des unlauteren Wettbewerbs) und das Kartellrecht. Zum Lauterkeitsrecht zählen unter anderem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markengesetz und das Heilmittelwerbegesetz. § 3 des UWG verbietet unlautere geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Verbrauchern, Mitbewerbern oder anderen Marktteilnehmern erheblich zu beeinträchtigen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist Bestandteil des Kartellrechts.

Von großer Bedeutung für das nationale deutsche Recht sind auch die Rechtsvorschriften der Europäischen Union zum Wettbewerbsrecht. Nicht zuletzt nimmt auch die Rechtsprechung der deutschen Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs erheblichen Einfluss auf die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts. Beim Wettbewerbsrecht handelt es sich um eine komplexe Rechtsmaterie, die ständiger Weiterentwicklung unterliegt. Wir stehen unseren Mandanten mit unserer umfangreichen Expertise im Wettbewerbsrecht tatkräftig zur Seite.

Wettbewerbsrecht: Beispiele für unlautere geschäftliche Handlungen

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nennt verschiedene Beispiele und Fallgruppen für unlautere geschäftliche Handlungen. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Fallgruppen, die in unserer anwaltlichen Praxis regelmäßig Bedeutung erlangen.

Aggressive geschäftliche Handlungen

Als unlauter gelten „aggressive“ Geschäftshandlungen, die Marktteilnehmer zu Entscheidungen veranlassen können, die sie ansonsten nicht getroffen hätten (§ 4a UWG). „Aggressiv“ sind solche Handlungen, die die Entscheidungsfreiheit eines Marktteilnehmers erheblich beeinträchtigen können – durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung. Bei der Beurteilung der „Aggressivität“ einer geschäftlichen Handlung kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Beurteilungskriterien sind unter anderem die Art, der Zeitpunkt und der Ort der Handlung, die verwendeten Formulierungen und Verhaltensweisen, eine Ausnutzung von Umständen, die das Urteilsvermögen von Marktteilnehmern beeinträchtigen (beispielsweise Alter, Gesundheit, Unerfahrenheit, Angst oder Zwangslage) oder die Drohung mit einer rechtlich unzulässigen Handlung.

Irreführung

Unlauter ist jede geschäftliche Handlung, die einen Marktteilnehmer durch Irreführung zu einer geschäftlichen Handlung veranlasst (§ 5 UWG). Als irreführend gelten Geschäftshandlungen, die unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über bestimmte Umstände enthalten, zum Beispiel über wesentliche Waren-Merkmale, einen besonderen Verkaufsanlass, die Art der Preis-Berechnung, die Identität des Unternehmers oder Verbrauchern zustehende Gewährleistungsrechte oder Garantieversprechen.

Unlautere vergleichende Werbung

In einer vergleichenden Werbung ist ein Mitbewerber oder dessen Warenangebot erkennbar (§ 6 UWG). Unlauter ist vergleichende Werbung unter anderem, wenn sich die Produkte des Mitbewerbers auf einen anderen Bedarf beziehen oder für einen anderen Zweck bestimmt sind als die Produkte des vergleichend Werbenden, sich der Vergleich nicht auf typische und nachprüfbare Eigenschaften bezieht oder Verwechslungsgefahr zwischen dem Werbenden und dem Mitbewerber (oder zwischen deren Produkten) besteht.

Unzumutbare Belästigungen

Unlauter sind auch geschäftliche Handlungen, durch die Marktteilnehmer unzumutbar belästigt werden (§ 7 UWG). Zu den unzumutbaren Belästigungen zählen zum Beispiel telefonische Werbemaßnahmen ohne vorherige ausdrückliche Verbraucher-Einwilligung (bei „sonstigen Marktteilnehmern“ genügt hier eine mutmaßliche Einwilligung) und Werbemaßnahmen, bei denen die Absender-Identität verheimlicht oder verschleiert wird.

Rechtsanwälte im Wettbewerbsrecht: Unsere Leistungen im aktiven Wettbewerbsschutz

Wir beraten Sie umfassend und sorgfältig – stets genau abgestimmt auf Ihre individuelle Situation. Unsere Rechtsanwälte in Berlin vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit vollem Engagement.

Unsere Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht

Wir stimmen unsere Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht präzise auf die Anforderungen und Interessen unserer Mandanten ab. Wir beraten unsere Mandanten nicht nur im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten, sondern beispielsweise auch bei der Gestaltung von AGB-Klauseln, Widerrufsbelehrungen und Preisangaben, anlässlich der Vorbereitung von Werbemaßnahmen, über die Zulässigkeit von Kontaktaufnahmen zu anderen Marktteilnehmern und über die Rechtmäßigkeit bestimmter Maßnahmen vergleichender Werbung.

Engagierte Rechtsvertretung – außergerichtlich und vor Gericht

Wenn das Wettbewerbsrecht durch einen Wettbewerber verletzt wurde, dann stellen wir dem Rechtsverletzer in Ihrem Auftrag üblicherweise zunächst eine Abmahnung zu, durch die er zur Unterlassung der Rechtsverletzung aufgefordert wird. Je nach Art der Rechtsverletzung kommen nicht nur Ansprüche auf Unterlassung, sondern auch auf Auskunft, Beseitigung, Schadenersatz oder Gewinnabschöpfung in Betracht. Unsere Abmahnung verbinden wir mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für deren Unterzeichnung wir dem Rechtsverletzer eine angemessen kurze Frist setzen. Begeht der Abgemahnte nach Abgabe seiner Unterlassungserklärung eine weitere Rechtsverletzung, so wird die vom Rechtsverletzer rechtsverbindlich zugesagte Vertragsstrafe fällig.

Auch vor Gericht vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck: Verweigert der abgemahnte Rechtsverletzer die Abgabe einer Unterlassungserklärung oder gibt er eine Unterlassungserklärung nicht im erforderlichem Umfang ab, so beantragen wir in Ihrem Auftrag beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung. Eine einstweilige Verfügung sichert Ihnen einen sofortigen effektiven Rechtsschutz – lange bevor das Gericht vielleicht erst einige Monate später ein endgültiges Urteil fällt.

Außergerliche Vertretung

Unsere Kanzlei übernimmt die professionelle Abmahnung von Rechtsverletzern. Wir formulieren strafbewehrte Unterlassungserklärungen, setzen angemessene Fristen und verfolgen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Auskunft, Beseitigung und Schadensersatz konsequent außergerichtlich. So vermeiden wir in vielen Fällen langwierige Gerichtsverfahren und sichern Ihnen dennoch einen wirksamen Rechtsschutz.

Gerichtliche Vertretung

Reicht eine außergerichtliche Lösung nicht aus, vertreten wir Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Wir beantragen einstweilige Verfügungen für sofortigen Rechtsschutz und führen Hauptsacheverfahren mit vollem Engagement durch. Unsere langjährige Erfahrung vor deutschen Gerichten im Wettbewerbsrecht sorgt für die bestmögliche Durchsetzung Ihrer Position.

Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen zum Wettbewerbsrecht oder benötigen rechtliche Unterstützung? Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung. Neben unserer Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek beraten Sie auch Patrick Böttcher und Andreas Heiseler kompetent und individuell. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de. Weitere Informationen zu unseren Rechtsgebieten, unserem Team und aktuellen Themen finden Sie auch im BRH-Blog auf unserer Website.