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Abmahnungen im Wettbewerbsrecht können für Unternehmen erhebliche rechtliche und finanzielle Risiken bergen, insbesondere wenn es um angebliche Wettbewerbsverstöße oder bereits erwirkte einstweilige Verfügungen geht. Bei der Kanzlei Böttcher Roek Heiseler (BRH) in Berlin verteidigen wir Ihre Interessen kompetent und engagiert, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Als Fachanwältin im Gewerblichen Rechtsschutz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek bundesweit kurzfristig für eine umfassende Beratung zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für einen telefonischen Erstkontakt unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de, damit wir Ihre Situation gemeinsam prüfen.

Das Wettbewerbsrecht – eine komplexe Rechtsmaterie

Das Wettbewerbsrecht ist eine äußerst komplexe und stetig fortschreitende Rechtsmaterie, die weit über die reine Kenntnis von Gesetzesvorschriften hinausgeht. Neben den nationalen Regelungen ist stets auch die Rechtsprechung deutscher Gerichte sowie des Europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass die deutsche Rechtsprechung zum Wettbewerbsrecht teils regionale Unterschiede aufweist, was die rechtliche Einordnung für Betroffene zusätzlich erschwert.

Im Kern dient das Wettbewerbsrecht dem Schutz von Selbstständigen, Unternehmen und privaten Verbrauchern vor unlauterem Wettbewerb. Verstößt ein Unternehmen gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs, drohen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die existenzbedrohend sein können.

Lauterkeitsrecht (UWG)

Die Rechtsnormen des Lauterkeitsrechts finden sich vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Ergänzt wird dieses durch weitere Regelungen wie das Markengesetz, das Heilmittelwerbegesetz und die Preisangabenverordnung. Das UWG stellt sicher, dass die am Wettbewerb teilnehmenden Unternehmen die Regeln von Fairness und guten Sitten einhalten.

Kartellrecht

Zum Wettbewerbsrecht gehört auch das Kartellrecht, das den Schutz eines ungehinderten Wettbewerbs bezweckt. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient der Verhinderung eines Missbrauchs von Marktmacht und enthält unter anderem auch Rechtsnormen zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Für den Fall eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht sieht § 12 Absatz 1 UWG ausdrücklich vor, dass vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens ein Abmahnverfahren durchgeführt werden soll. Eine Abmahnung enthält die Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein Verhalten künftig zu unterlassen. Sie ist regelmäßig mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Ist die Abmahnung berechtigt, kann der Abmahnende zudem Aufwendungsersatz verlangen.

Eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht kann von verschiedenen Seiten ausgesprochen werden. Zu den typischen Absendern gehören:

  • Ein Mitbewerber, der sich als Nachfrager oder Anbieter von Dienstleistungen oder Waren mit Ihrem Unternehmen in einem Wettbewerbsverhältnis befindet.
  • Ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs.
  • Ein Wirtschafts- oder Fachverband.

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht erhalten? Wir verteidigen Sie tatkräftig!

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei nach Erhalt einer Abmahnung schnellstmöglich. Achten Sie unbedingt auf die im Abmahnschreiben genannten Fristen. Sollte eine Frist im Einzelfall nicht eingehalten werden können, werden wir den Abmahnenden um eine angemessene Fristverlängerung bitten.

Was Sie unbedingt vermeiden sollten

Unterzeichnen Sie nicht voreilig die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung. Zahlen Sie zudem nicht die in der Abmahnung geforderten Abmahngebühren, bevor wir nicht sorgfältig und im Detail die Rechtslage für Sie geprüft haben. Eine übereilte Zahlung oder Unterzeichnung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Modifizierte Unterlassungserklärung

Sollte die Abmahnung, die Sie erhalten haben, grundsätzlich berechtigt sein, prüfen wir, ob die von der Gegenseite gewöhnlich beigefügte Unterlassungserklärung zu weitgehend formuliert wurde. Gegebenenfalls erstellen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung, damit Sie sich gegenüber dem Abmahnenden nur in dem tatsächlich notwendigen Umfang rechtlich binden.

Die Bedeutung einer einstweiligen Verfügung

Bleibt die Abmahnung für den Abmahnenden ohne Erfolg, so kann der Anspruchsteller, der eine Verletzung des Wettbewerbsrechts geltend macht, beim zuständigen Gericht Klage gegen Sie erheben. Bei besonderer Dringlichkeit besteht für den in seinen Wettbewerbsrechten eventuell Verletzten die Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Diese bietet dem Kläger vorläufigen Rechtsschutz, bis das Gericht im Hauptsacheverfahren entschieden hat – was zumeist erst nach mehreren Monaten oder sogar Jahren der Fall ist.

Eine einstweilige Verfügung kann erlassen werden, wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund der Dauer des Hauptsacheverfahrens die Verwirklichung des streitigen Rechts zumindest wesentlich erschwert wird oder die Rechtsverletzung ansonsten fortbestehen würde.

Ihnen liegt eine einstweilige Verfügung vor?

Nehmen Sie eine einstweilige Verfügung besonders ernst. Bei einer Zuwiderhandlung gegen die Anordnungen einer einstweiligen Verfügung drohen Ihnen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Rechtsanwälte in Berlin: Sie erhalten von uns eine rechtlich fundierte, klare Empfehlung, ob es zweckmäßig ist, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen, oder ob es dem Sachverhalt besser entspricht, den Inhalt der einstweiligen Verfügung als endgültige rechtliche Regelung anzuerkennen. In jedem Fall werden wir stets Ihre Rechte und Interessen engagiert einsetzen.

Unsere Rechtsanwälte in Berlin wehren unberechtigte Ansprüche tatkräftig ab!

Im Wettbewerbsrecht vertreten wir bundesweit Mandanten, die von einer Abmahnung oder einer einstweiligen Verfügung betroffen sind. Frau Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek ist unsere Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, die Ihre Interessen bei der Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht fachkompetent und engagiert wahrnimmt. Eine Beschleunigung der rechtlichen Auseinandersetzung und die strikte Einhaltung von Fristen verringert die Ihnen möglicherweise entstehenden Kosten erheblich.

Wenn Sie eine Beratung durch unsere Expertin wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Nach Prüfung des Sachverhalts rufen wir Sie kurzfristig zurück. Verwenden Sie unser Onlineformular, um Frau Rechtsanwältin Züwerink-Roek auf schnellstem Weg zu erreichen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und werden uns unverzüglich – ob außergerichtlich oder vor Gericht – für Ihre Rechte einsetzen!