Willkommen bei den BRH Rechtsanwälten. Wenn es um den Fachanwalt für Wettbewerbsrecht Alleinstellungswerbung geht, bieten wir Ihnen als erfahrene Kanzlei bundesweit kompetente Beratung und rechtliche Vertretung. Unzulässige Alleinstellungsbehauptungen und irreführende Werbung durch Mitbewerber können Ihr Unternehmen erheblich beeinträchtigen. Unsere Fachanwältin Kerstin Züwerink-Roek steht Ihnen kurzfristig für alle Fragen im Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für einen telefonischen Erstkontakt unter 030 33772588 oder per E-Mail an info@brh-rechtsanwaelte.de.
Fachanwalt Wettbewerbsrecht Alleinstellungswerbung
Rechtsanwältin Züwerink-Roek wurde von einer Firma in Potsdam für den Bereich Wettbewerbsrecht Alleinstellungswerbung mandatiert. Ein Konkurrenzunternehmer, ebenfalls aus Potsdam, warb auf einem Plakat mit dem Slogan „…anbieter Nr. 1“. Unser Mandant hielt das für unlauteres wettbewerbswidriges Verhalten, das er nicht hinnehmen wollte. Anwältin Züwerink-Roek mahnte den Konkurrenzunternehmer aufgrund wettbewerbsrechtlicher Vorschriften ab und forderte diesen wegen der bestehenden Wiederholungsgefahr auf, eine strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung abzugeben sowie die durch unsere Beauftragung entstandenen Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Berechtigte Abmahnung
Die Abmahnung war berechtigt. Der Unterlassungsanspruch folgte aus § 3 UWG, da sich die Gegenseite fälschlich einer Spitzenstellung gerühmt hatte. Die Werbung des Mitbewerbers stellte eine unzulässige Alleinstellungsbehauptung dar. Die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise konnten dem Wortsinn der Werbeaussage nur entnehmen, dass das Konkurrenzunternehmen regional in Potsdam auf dem ersten Platz und damit vor jeder anderen Firma dieser Branche steht.
Unzulässige Alleinstellungswerbung durch Mitbewerber
Die Alleinstellungswerbung, wie Rechtsanwältin Züwerink-Roek ermittelt hatte, ist unzulässig, weil der Mitbewerber auf dem Potsdamer Markt eine derart herausgehobene Position nicht hatte. Die Werbeaussage des Konkurrenzunternehmers war daher nicht richtig. Unser Mandant, der Anwältin Kerstin Züwerink-Roek gegenüber belegen konnte, den gleichen Kundenkreis wie die Gegenseite zu haben, wurde durch den festgestellten Wettbewerbsverstoß wesentlich beeinträchtigt. Die fälschlicherweise behauptete Alleinstellung übte einen besonderen Anreiz auf die Verbraucher aus und provozierte in besonderem Maße die Nachahmungsgefahr bei Konkurrenten.
Irreführende Werbung
Bei der geschilderten Werbeform handelt es sich sogleich um eine besondere Form der Irreführung im Sinne des § 5 UWG. Der Mitbewerber verglich sich mit Konkurrenten in einer unzulässigen Art und Weise. Seine Werbung, die besagt, dass sie die „Nr. 1“ in Potsdam sind, beinhaltet den Komparativ, dass sie „besser sind als alle anderen“ Anbieter in Potsdam. Hierdurch wurden die Verbraucher in die Irre geführt, da die Wirklichkeit nicht mit der Vorstellung, die hervorgerufen wird, im Einklang steht. Der Konkurrenzunternehmer verstieß damit gegen §§ 3; 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG.
Entscheidung Landgericht Potsdam
Die Gegenseite gab die von Rechtsanwältin Kerstin Züwerink-Roek geforderte strafbewehrte Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung gegenüber unserem Mandanten ab. Der Ausgleich der Kostennote der Rechtsanwaltskanzlei Böttcher Roek Heiseler erfolgte zunächst nicht. Gemäß § 12 Abs. 1 S.2 UWG war der Mitbewerber verpflichtet, unseren Mandanten die Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung, die durch Anwältin Kerstin Züwerink-Roek erfolgt ist, zu erstatten.
Kontakt und Erstberatung
Soll Ihr Mitbewerber ein Verhalten unterlassen? Wollen Sie Werbeaussagen Ihres Mitbewerbers überprüfen lassen? Soll Ihr eigener Internetauftritt zum Ausschluss von Gegenabmahnungen geprüft werden? Hält sich die Gegenseite nicht an eine bereits früher abgegebene Unterlassungserklärung? Sind Sie selber abgemahnt worden? Laufen bereits irgendwelche Fristen? Hier können Sie uns eine Text- oder Grafikdatei übermitteln, auf die sich Ihre Anfrage bezieht. Wir prüfen den Sachverhalt und melden uns kurzfristig.
Telefonischer Erstkontakt unter 030 33772588 | info@brh-rechtsanwaelte.de
Geben Sie Ihren Namen (Pflichtfeld), Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) und Ihre Telefonnummer an. Teilen Sie uns mit, wann Sie am besten erreichbar sind und wie wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen sollen (E-Mail, Telefon oder egal).
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Rechtsgebiete der BRH Rechtsanwälte
Die BRH Rechtsanwälte sind in der ganzen Stadt für Sie im Einsatz und leisten kompetenten Rechtsbeistand in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Unser umfassendes Leistungsangebot umfasst folgende Rechtsgebiete:
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrechte für Unternehmen
Zu unseren Schwerpunkten zählen das Urheberrecht für Unternehmen, das Logo im Urheberrecht inklusive der BGH Geburtstagszugsentscheidung, das Urheberrecht für Kreative sowie das Urheberrecht für Privatpersonen bei verletzten fremden Urheberrechten. Ebenso beraten wir Sie im Bereich Filesharing, insbesondere bei Abmahnungen wegen Filesharing, Abmahnungen wegen Downloads auf Tauschbörse und der Störerhaftung.
Wettbewerbsrecht und Markenrecht
Im Wettbewerbsrecht vertreten wir Sie aktiv. Unsere Leistungen umfassen das Werberecht, den Fachanwalt für Wettbewerbsrecht Alleinstellungswerbung, Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Urteile im Spamming Prozess sowie den Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz. Zudem bieten wir die Überprüfung Ihres Internetauftritts hinsichtlich AGB, Impressum und Preisangaben an. Im Markenrecht unterstützen wir Sie bei Markenrechten aktiv, der Markenanmeldung, dem Domainrecht, Markenrecht passiv sowie im Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Geschmacksmusterrecht.
Steuerrecht, Steuerberatung und Steuerstrafrecht
Wir begleiten Sie bei der Betriebsprüfung, übernehmen die Buchhaltung und erstellen Steuererklärungen. Weitere Leistungen umfassen Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt, die steuerliche Berücksichtigung von Vertragsstrafen sowie das Steuerstrafrecht. Hier beraten wir Sie bei Durchsuchung und Beschlagnahme, Vermögensarrest, Einleitung des Strafverfahrens, Steuerfahndung, Zollfahndung und BuStra, Verhaftung und Festnahme im Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung sowie Steuerbescheiden, Haftungsbescheiden und Einspruchsentscheidungen. Unsere zertifizierte Beraterin für Steuerstrafrecht (FernUniversität Hagen) steht Ihnen kompetent zur Seite.
Rechtslexikon
Unser Rechtslexikon bietet Ihnen weiterführende Informationen zu zahlreichen Begriffen. Diese umfassen Alleinstellungswerbung, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Allgemeines Zivilrecht, Doppelte Haushaltsführung, Einkünfte, Fremdenverkehrsbeitrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Gesellschaftsrecht, Gewinnerzielungsabsicht, Insolvenzrecht, Keyword-Advertising, Liebhaberei, negative Einkünfte, Pflegepauschbetrag, Schöpfungshöhe, Spamming, Steuerhinterziehung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, strafbewehrte Verpflichtungserklärung, Strafrecht, Vertragsgestaltung, Wirtschaftsverwaltungsrecht, WLAN Schutz sowie Linktipps zum Thema geistiges Eigentum.
Vertrauen Sie auf die Expertise der BRH Rechtsanwälte. Unser Team bestehend aus Patrick Böttcher, Kerstin Züwerink-Roek und Andreas Heiseler ist für Mandanten bundesweit und in ganz Berlin im Einsatz. Besuchen Sie unseren BRH-Blog, um weitere spannende Einblicke in unsere Praxisfälle zu erhalten, oder kontaktieren Sie uns direkt für eine unverbindliche Erstberatung.
